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Vollgeschoss: Die Etage, die im Bauplan zählt.

Ein Vollgeschoss ist eine Etage, die nach Landesbauordnung in voller Höhe zählt, anders als ein Dachgeschoss mit Schrägen oder ein Staffelgeschoss. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse gehört zu den wichtigsten Festsetzungen im Bebauungsplan, denn sie bestimmt die Kubatur Ihres Hauses.

Thorsten Richter, Inhaber und Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH
Autor: Thorsten RichterInhaber & Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH. Seit 2000 im Massivhausbau in Berlin und Brandenburg, über 6.000 Beratungsgespräche und 750 begleitete Bauvorhaben.

Warum der Begriff so wichtig ist.

Der Bebauungsplan setzt häufig fest, wie viele Vollgeschosse zulässig sind, oft als römische Zahl im Planzeichen. Zusammen mit GRZ und GFZ entscheidet das, ob auf Ihrem Grundstück eine zweigeschossige Stadtvilla stehen darf oder nur ein Haus mit ausgebautem Dach. Die genaue Definition, ab wann eine Etage als Vollgeschoss zählt, regelt das Landesrecht, in Berlin und Brandenburg jeweils die Bauordnung.

Zwei Vollgeschosse, keine Schrägen.

Der Charme von zwei Vollgeschossen liegt im Wohnen: volle Raumhöhe in jedem Zimmer, Möbel bis an jede Wand, keine verlorene Fläche in der Wohnflächenberechnung. Die Stadtvilla erreicht das mit Walmdach, das Taunushaus mit Satteldach, beides sind zweigeschossige Häuser ohne Kompromisse unterm Dach.

Vollgeschosse bei misterhausbau®.

Ob Ihr Grundstück zwei Vollgeschosse hergibt, prüfen wir vor dem Entwurf im Bebauungsplan. Wenn ja, planen unsere Architekten Stadtvilla oder Taunushaus passgenau ins Baufenster. Wenn nein, holen wir mit Kniestock und klugem Grundriss das Maximum aus dem zulässigen Maß.

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