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GRZ und GFZ: Die zwei Zahlen über Ihrem Grundstück.
Die Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf, die Geschossflächenzahl (GFZ), wie viel Geschossfläche insgesamt entstehen darf. Beide stehen im Bebauungsplan und entscheiden mit, welches Haus auf Ihr Grundstück passt.
So wird gerechnet.
Eine GRZ von 0,2 heißt: 20 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden. Bei 600 m² Grundstück sind das 120 m² Grundfläche, genug für jede unserer Stadtvillen mit rund 90 m² Fußabdruck. Die GFZ zählt die Flächen aller Vollgeschosse zusammen: GFZ 0,4 auf 600 m² erlaubt 240 m² Geschossfläche, ein zweigeschossiges Haus mit 2 × 90 m² liegt bequem darunter.
Die feinen Details.
Zur überbauten Fläche zählen nach der Baunutzungsverordnung anteilig auch Zufahrten, Stellplätze und Terrassen; für diese Nebenanlagen darf die GRZ in der Regel um bis zu 50 Prozent überschritten werden, gedeckelt bei 0,8. Genau diese Nebenrechnung wird gern vergessen und entscheidet dann darüber, ob Garage und Terrasse noch genehmigungsfähig sind.
GRZ und GFZ bei misterhausbau®.
Im Grundstückscheck rechnen wir GRZ und GFZ für Ihr konkretes Grundstück durch, zusammen mit Abstandsflächen und Baufenster aus dem Bebauungsplan. So wissen Sie vor dem Kauf, welches unserer Häuser samt Garage und Terrasse dort Platz findet.
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