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Wohnflächenberechnung: Warum Quadratmeter nicht gleich Quadratmeter sind.
Die Wohnfläche eines Hauses lässt sich nach verschiedenen Regeln berechnen, mit deutlich unterschiedlichen Ergebnissen. Der Verbraucherstandard ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV); daneben kursiert die DIN 277, die aus demselben Haus mehr Quadratmeter macht. Wer Angebote vergleicht, muss wissen, welche Regel dahintersteckt.
So rechnet die WoFlV.
Grundflächen zählen voll, soweit die Raumhöhe mindestens 2 Meter beträgt. Unter Dachschrägen gilt: Flächen mit 1 bis 2 Metern Höhe zählen zur Hälfte, unter 1 Meter gar nicht. Balkone und Terrassen fließen in der Regel mit einem Viertel ein, höchstens zur Hälfte. Treppen mit mehr als drei Stufen und ihre Öffnungen werden abgezogen.
Der Vergleichs-Trick mit der DIN 277.
Die DIN 277 kennt diese Abzüge nicht und zählt etwa Schrägenflächen voll mit. Dasselbe Dachgeschoss kann so auf dem Papier um etliche Quadratmeter wachsen, und ein Angebot wirkt günstiger pro Quadratmeter, als es ist. Seriös ist, wer die Berechnungsgrundlage nennt; unsere Flächenangaben, etwa die 134,46 m² der Stadtvilla 134, sind durchgängig nach WoFlV gerechnet.
Was das praktisch bedeutet.
Vergleichen Sie Häuser nie über den Quadratmeterpreis allein, sondern fragen Sie immer nach der Rechenregel und dem, was im Preis steckt, von der Baubeschreibung bis zur Ausstattung. Zwei ehrlich gerechnete Zahlen sagen mehr als eine große.
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