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Bebauungsplan: Die Spielregeln Ihres Grundstücks.

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist eine kommunale Satzung, die verbindlich festlegt, wie ein Grundstück bebaut werden darf: wo das Haus stehen darf, wie groß und hoch es werden darf und oft auch, welche Dachform zulässig ist. Er ist damit das erste Dokument, das Sie vor jedem Grundstückskauf lesen sollten.

Thorsten Richter, Inhaber und Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH
Autor: Thorsten RichterInhaber & Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH. Seit 2000 im Massivhausbau in Berlin und Brandenburg, über 6.000 Beratungsgespräche und 750 begleitete Bauvorhaben.

Die wichtigsten Festsetzungen übersetzt

Die GRZ (Grundflächenzahl) sagt, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf: Eine GRZ von 0,3 bedeutet 30 Prozent. Die GFZ (Geschossflächenzahl) begrenzt die Summe aller Geschossflächen im Verhältnis zur Grundstücksgröße. Das Baufenster, im Plan durch Baugrenzen markiert, ist der Bereich, in dem das Haus stehen muss. Dazu kommen häufig Vorgaben zu Geschossigkeit, First- und Traufhöhe, Dachform und Dachneigung.

Was gilt ohne Bebauungsplan?

Gibt es keinen B-Plan, greift im bebauten Bereich § 34 Baugesetzbuch: Ihr Haus muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Was die Nachbarn gebaut haben, wird dann zum Maßstab. Im Außenbereich (§ 35) ist Wohnbebauung dagegen fast immer ausgeschlossen, Vorsicht bei verlockend günstigen Wiesengrundstücken.

Merke: Ein Grundstück ist so viel wert wie das, was man darauf bauen darf. Ein günstiger Preis nützt nichts, wenn der B-Plan Ihre Stadtvilla mit zwei Vollgeschossen verbietet.

Bebauungsplan bei misterhausbau®

Bevor wir planen, lesen wir: Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir den B-Plan Ihres Grundstücks und sagen Ihnen ehrlich, welcher unserer Entwürfe dort genehmigungsfähig ist und welcher nicht. Unsere Architekten passen den Wunschentwurf anschließend exakt an die Festsetzungen an, das ist Teil der freien Planung im Festpreis.

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Was erlaubt Ihr Grundstück?

Wir lesen den Bebauungsplan für Sie, kostenlos und auf Deutsch statt auf Amtsdeutsch.

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