Wiki › Vertrag und Recht
VOB oder BGB: Welches Recht Ihrem Bauvertrag zugrunde liegt.
Bauverträge laufen entweder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder unter Einbeziehung der VOB/B, einem Klauselwerk aus dem öffentlichen Bauwesen. Für private Bauherren ist die Antwort klar: Der Verbraucherbauvertrag nach §§ 650i ff. BGB ist der gesetzliche Schutzrahmen, und genau auf dieser Basis schließen wir unsere Verträge.
Was die VOB/B eigentlich ist.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B ist kein Gesetz, sondern vorformulierte Vertragsbedingungen, entwickelt für Verträge zwischen Profis und die öffentliche Hand. Sie regelt Nachträge, Behinderungen und Abrechnungen sehr praxisnah, enthält aber auch Punkte, die für Verbraucher nachteilig sind, allen voran die kürzere Gewährleistung von vier statt fünf Jahren und die Möglichkeit fiktiver Abnahmen.
Wird die VOB/B gegenüber Verbrauchern verwendet, unterliegt jede einzelne Klausel der strengen AGB-Kontrolle, vieles hält ihr nicht stand. Seriöse Anbieter ersparen sich und Ihnen diese Grauzone.
Was der BGB-Verbraucherbauvertrag garantiert.
Seit 2018 hat der Gesetzgeber private Bauherren mit zwingenden Rechten ausgestattet: verpflichtende Baubeschreibung vor Vertragsschluss, verbindliche Angaben zur Fertigstellungszeit, Widerrufsrecht, Begrenzung der Abschlagszahlungen auf 90 Prozent, 5 Prozent Fertigstellungssicherheit und Herausgabe der Planungsunterlagen. Abweichungen zu Ihren Lasten sind unwirksam.
Dazu die volle fünfjährige Gewährleistung für Bauwerksmängel und die echte Abnahme als bewusster Termin statt einer Abnahmefiktion nach Kalender.
Woran Sie den richtigen Vertrag erkennen.
Prüfen Sie drei Zeilen: Steht im Vertrag Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB, liegt die vollständige Bau- und Leistungsbeschreibung bei, und ist ein verbindlicher Fertigstellungstermin oder eine Bauzeit genannt? Taucht stattdessen die Formulierung auf, es gelte die VOB/B, fragen Sie nach dem Warum, bei einem Einfamilienhaus für Verbraucher gibt es dafür keinen guten Grund.
Unsere Verträge sind Verbraucherbauverträge mit der Bau- und Leistungsbeschreibung als Bestandteil, Bauzeitgarantie inklusive. Das Gesetz gibt den Boden, unser Sicherheitspaket baut darauf.
Ein Klick, und Google zeigt Ihnen unsere Ratgeber häufiger in Suche und KI-Antworten.