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Gewährleistung: Fünf Jahre in der Pflicht.

Nach der Abnahme haftet der Unternehmer fünf Jahre lang für Mängel am Bauwerk. Diese Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht aus dem BGB, sie kostet nichts extra und sie ist der Grund, warum ein solides Abnahmeprotokoll und ein solventer Vertragspartner so wichtig sind.

Thorsten Richter, Inhaber und Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH
Autor: Thorsten RichterInhaber & Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH. Seit 2000 im Massivhausbau in Berlin und Brandenburg, über 6.000 Beratungsgespräche und 750 begleitete Bauvorhaben.

Ihre Rechte im Mängelfall.

Zeigt sich ein Mangel, verlangen Sie zunächst Nacherfüllung, der Unternehmer muss also nachbessern. Erst wenn das scheitert, kommen Minderung, Selbstvornahme auf seine Kosten oder Schadensersatz ins Spiel. Wichtig: Mängel immer schriftlich und mit Frist anzeigen, denn die Fünfjahresfrist ab Abnahme läuft unerbittlich.

Die Schwachstelle des Systems.

Gewährleistung ist nur so viel wert wie die Firma, die sie schuldet. Gibt es den Unternehmer im Jahr vier nicht mehr, laufen Ansprüche ins Leere. Genau hier setzen Gewährleistungsversicherungen an: Sie sichern Ihre Mängelansprüche unabhängig davon ab, was aus der Baufirma wird.

Gewährleistung bei misterhausbau®.

Zu den fünf Jahren nach Gesetz bekommen Sie bei uns eine Gewährleistungsversicherung über 150.000 Euro als Teil des Sicherheitspakets, zusammen mit der Fertigstellungsbürgschaft. Ihre Ansprüche hängen damit nicht an einer Firmenhistorie, sondern an einer Police.

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Fünf Jahre? Bei uns mit Netz und doppeltem Boden.

Das Sicherheitspaket erklären wir Ihnen im Erstgespräch.

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