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Abnahme: Der wichtigste Termin am Ende der Bauzeit.
Die Abnahme ist der Moment, in dem Sie Ihr Haus als im Wesentlichen vertragsgerecht entgegennehmen. Juristisch ist sie der Dreh- und Angelpunkt des ganzen Bauvertrags: Mit ihr geht die Gefahr auf Sie über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Schlussrate wird fällig und die Beweislast für Mängel wechselt die Seite.
Was die Abnahme rechtlich auslöst.
Vor der Abnahme muss der Unternehmer beweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist. Danach müssen Sie beweisen, dass ein Mangel schon bei der Abnahme vorlag. Gleichzeitig startet die fünfjährige Gewährleistungsfrist und die letzte Rate aus dem Zahlungsplan wird fällig. Genau deshalb sollte niemand eine Abnahme im Vorbeigehen erklären, auch nicht durch schlichtes Einziehen.
So läuft eine förmliche Abnahme.
Bauherr und Unternehmer begehen das Haus gemeinsam, prüfen Raum für Raum und halten alles in einem Abnahmeprotokoll fest. Erkannte Restpunkte werden mit Frist notiert, und für bekannte Mängel behalten Sie sich Ihre Rechte ausdrücklich vor. Beim Verbraucherbauvertrag gilt zudem: Verweigern Sie die Abnahme, muss der Unternehmer eine gemeinsame Zustandsfeststellung anbieten.
Abnahme bei misterhausbau®.
Bei uns ist die Abnahme ein vorbereiteter Termin, kein Überraschungsmoment. Die TÜV-Baubegleitung hat die Qualität schon während der Bauphase an den Meilensteinen geprüft, sodass am Ende selten mehr als Kleinigkeiten im Protokoll stehen. Und was dort steht, wird mit klarer Frist abgearbeitet.
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