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Verbraucherbauvertrag: Das Gesetz auf Ihrer Seite.
Der Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB ist der gesetzlich besonders geschützte Vertragstyp, wenn ein privater Bauherr von einem Unternehmer den Bau eines neuen Gebäudes beauftragt. Er verpflichtet den Baupartner unter anderem zu einer vorvertraglichen Baubeschreibung, verbindlichen Angaben zur Bauzeit und gewährt dem Bauherrn ein Widerrufsrecht.
Ihre wichtigsten Rechte im Überblick
Erstens: Sie erhalten rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung, die Art und Umfang der Leistungen klar beschreiben muss, sie wird Vertragsbestandteil. Zweitens: Der Vertrag muss verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt oder zur Bauzeit enthalten. Drittens: Ihnen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Viertens: Abschlagszahlungen sind gesetzlich gedeckelt, insgesamt dürfen vor der Abnahme höchstens 90 Prozent der Vergütung verlangt werden, und Ihnen steht eine Sicherheit für die rechtzeitige Fertigstellung zu.
Warum das für Sie zählt
Der Gesetzgeber hat diesen Vertragstyp geschaffen, weil beim Hausbau die größte Investition des Lebens auf einen erfahrenen Profi trifft. Seriöse Baupartner erfüllen die Pflichten nicht widerwillig, sondern von sich aus, denn eine klare Baubeschreibung und ein sauberer Zahlungsplan schützen beide Seiten vor Streit.
Der Verbraucherbauvertrag bei misterhausbau®
Unsere Bauverträge sind Verbraucherbauverträge nach § 650i BGB, mit detaillierter Baubeschreibung, Festpreis, klarer Bauzeit und einem Zahlungsplan nach Baufortschritt. Dazu legen wir freiwillig mehr obendrauf, als das Gesetz verlangt: Fertigstellungsbürgschaft und eine Gewährleistungsversicherung über 150.000 €.
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