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Unbedenklichkeitsbescheinigung: Der Türöffner zum Grundbuch.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Bestätigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer für einen Grundstückskauf gezahlt oder gesichert ist. Erst mit ihr trägt das Grundbuchamt den Käufer als neuen Eigentümer ein.
Der Ablauf nach dem Notartermin.
Der Notar meldet den Kaufvertrag dem Finanzamt, das den Steuerbescheid über 6 Prozent (Berlin) beziehungsweise 6,5 Prozent (Brandenburg) verschickt. Nach Zahlungseingang stellt das Finanzamt die Bescheinigung aus und sendet sie direkt an den Notar, der damit die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragt.
Warum das Papier so mächtig ist.
Das Grundbuchamt darf ohne die Bescheinigung schlicht nicht umschreiben, so sichert der Staat seine Steuer. Bis dahin schützt Sie die Auflassungsvormerkung im Grundbuch vor Zwischenverkäufen. Wer den Steuerbescheid liegen lässt, verzögert also nur den eigenen Eigentumstitel.
Praktisch für Bauherren.
Für den Baustart brauchen Sie nicht zwingend die abgeschlossene Umschreibung, wohl aber gesicherte Rechte am Grundstück, was Bank und Bauvertrag im Detail regeln. Unser Hausbau-Concierge behält die Kette aus Notar, Finanzamt und Grundbuch im Blick, damit Papiere und Bauzeitplan zusammenpassen.
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