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Grundbuch: Der Lebenslauf Ihres Grundstücks.

Das Grundbuch ist das amtliche Register, das für jedes Grundstück die Eigentumsverhältnisse sowie alle Rechte und Belastungen dokumentiert. Wer ein Grundstück kauft, kauft immer auch dessen Grundbuchinhalt, deshalb gehört der Blick hinein zu jeder seriösen Kaufvorbereitung.

Thorsten Richter, Inhaber und Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH
Autor: Thorsten RichterInhaber & Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH. Seit 2000 im Massivhausbau in Berlin und Brandenburg, über 6.000 Beratungsgespräche und 750 begleitete Bauvorhaben.

Die drei Abteilungen kurz erklärt

Abteilung I nennt die Eigentümer. Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen: Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte oder Baulasten-ähnliche Einträge, die die Nutzung einschränken können. Abteilung III listet die Grundpfandrechte, also Hypotheken und Grundschulden, mit denen das Grundstück als Kreditsicherheit dient.

Die Auflassungsvormerkung: Ihr Schutz beim Kauf

Zwischen Notartermin und endgültiger Eigentumsumschreibung vergehen Wochen. In dieser Zeit schützt Sie die Auflassungsvormerkung: Sie reserviert das Grundstück rechtlich für Sie und verhindert, dass der Verkäufer es ein zweites Mal verkauft oder neu belastet. Erst wenn sie eingetragen ist, wird üblicherweise der Kaufpreis fällig.

Merke: Ein Wegerecht in Abteilung II kann harmlos sein oder Ihr Baufenster durchkreuzen. Lassen Sie Einträge vor dem Kauf erklären, nicht danach.

Grundbuch-Themen bei misterhausbau®

Bei der kostenlosen Grundstücksprüfung schauen wir mit Ihnen auch auf die Grundbuch-Situation: Welche Einträge betreffen die Bebaubarkeit, wo verlaufen Leitungsrechte, was muss vor Baubeginn geklärt werden. So planen unsere Architekten Ihr Haus um bestehende Rechte herum statt in sie hinein.

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