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Notaranderkonto: Die Ausnahme mit Treuhänder.

Beim Notaranderkonto zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern auf ein Treuhandkonto des Notars, der ihn erst bei Vorliegen aller Voraussetzungen auskehrt. Früher Standard, heute die begründungspflichtige Ausnahme: Der Regelfall ist die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung.

Thorsten Richter, Inhaber und Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH
Autor: Thorsten RichterInhaber & Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH. Seit 2000 im Massivhausbau in Berlin und Brandenburg, über 6.000 Beratungsgespräche und 750 begleitete Bauvorhaben.

Warum die Direktzahlung heute reicht.

Die moderne Vertragsgestaltung ersetzt das Treuhandkonto: Der Notar teilt die Fälligkeit erst mit, wenn Auflassungsvormerkung eingetragen ist, Löschungsunterlagen für Altlasten des Grundbuchs vorliegen und das gemeindliche Vorkaufsrecht geklärt ist. Dann zahlen Sie direkt an den Verkäufer bzw. dessen ablösende Bank. Ihr Geld ist durch die Konstruktion geschützt, ohne Umweg über ein Konto des Notars.

Das Berufsrecht erlaubt das Anderkonto ohnehin nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse, der Notar darf es nicht einfach auf Wunsch anbieten.

Wann das Anderkonto sinnvoll bleibt.

Es gibt Konstellationen mit echtem Mehrwert: mehrere abzulösende Gläubiger mit unklarer Reihenfolge, Zug-um-Zug-Geschäfte mit engem Termindruck, etwa wenn der Käufer sofort Besitz und Baubeginn braucht, oder Auslandsbeteiligte. Dann sichert der Treuhänder die Abwicklung, und alle Beteiligten wissen das Geld an neutraler Stelle.

Der Komfort kostet: Für die Verwahrung fällt die sogenannte Hebegebühr an, bei sechsstelligen Kaufpreisen schnell mehrere hundert bis über tausend Euro zusätzlich zu den normalen Notarkosten.

Unsere Einordnung für Bauherren.

Beim gewöhnlichen Grundstückskauf in Berlin und Brandenburg fahren Sie mit der Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung sicher und günstiger. Schlägt jemand ein Anderkonto vor, fragen Sie nach dem konkreten Grund, ein pauschales Mehr an Sicherheit ist es nicht.

Wichtiger als die Kontofrage ist der Vertragsinhalt: saubere Fälligkeitsvoraussetzungen, Vormerkung, Lastenfreistellung. Genau diese Punkte gehen wir mit unseren Bauherren vor dem Notartermin durch, damit die Unterschrift auf sicherem Grund steht.

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