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Grundstückskaufvertrag: Vom Handschlag zum Grundbuch.
Ein Grundstückskauf ist in Deutschland nur mit notarieller Beurkundung wirksam. Der Weg vom unterschriebenen Kaufvertrag bis zum Eigentum führt über mehrere gesicherte Etappen: Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Kaufpreiszahlung und schließlich die Umschreibung im Grundbuch.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Zuerst erstellt der Notar den Vertragsentwurf, den Sie als Verbraucher in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin erhalten, Zeit zum Lesen und Fragen. Beim Beurkundungstermin verliest der Notar den Vertrag vollständig. Danach veranlasst er die Auflassungsvormerkung, holt nötige Genehmigungen und Verzichtserklärungen ein und teilt Ihnen mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Gezahlt wird direkt an den Verkäufer oder über ein Notaranderkonto. Nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Grunderwerbsteuer) erfolgt die Eigentumsumschreibung.
Die Nebenkosten des Kaufs
Rechnen Sie neben dem Kaufpreis mit der Grunderwerbsteuer (in Berlin 6,0 Prozent, in Brandenburg 6,5 Prozent), Notar- und Grundbuchkosten von zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent sowie gegebenenfalls einer Maklerprovision. Diese Posten gehören von Anfang an in Ihre Finanzierungsplanung.
Grundstückskauf bei misterhausbau®
Wir sind keine Makler und verdienen nichts an Ihrem Grundstück, genau deshalb beraten wir hier neutral: Machbarkeitsprüfung vor dem Notartermin, Blick in Bebauungsplan und Grundbuch, und auf Wunsch die Bauvoranfrage. Erst wenn das Grundstück trägt, sollte Ihr Name ins Grundbuch.
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