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Fertigstellungsbürgschaft: Der Plan B, den Sie hoffentlich nie brauchen.
Die Fertigstellungsbürgschaft (auch Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft) ist die Garantie eines Bürgen, meist einer Versicherung oder Bank, dass Ihr Haus auch dann fertiggebaut wird, wenn die Baufirma während der Bauzeit zahlungsunfähig wird. Sie deckt die Mehrkosten, die durch die Fertigstellung mit einem anderen Unternehmen entstehen.
Warum diese Bürgschaft so wichtig ist.
Eine Insolvenz der Baufirma mitten im Rohbau ist der Albtraum jedes Bauherren: Die Baustelle steht, das Geld für die erbrachten Leistungen ist gezahlt, und ein neues Unternehmen verlangt für die Übernahme einer fremden Baustelle deutlich mehr. Genau diese Lücke schließt die Bürgschaft. Seit der Reform des Bauvertragsrechts haben Verbraucher beim Verbraucherbauvertrag zudem Anspruch auf eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der Vertragssumme, doch 5 Prozent decken im Ernstfall selten die tatsächlichen Mehrkosten.
Worauf Sie achten sollten.
Entscheidend sind drei Fragen: Wer bürgt (eine Versicherung oder Bank, nicht die Baufirma selbst)? Wie hoch ist die Bürgschaft (branchenüblich sind 5 Prozent, besser sind 10 Prozent der Bausumme)? Und liegt die Bürgschaftsurkunde vor Baubeginn vor? Lassen Sie sich die Urkunde zeigen, nicht nur versprechen.
So machen wir es bei misterhausbau®.
Zu unserem Sicherheitspaket gehören die Fertigstellungsbürgschaft über 10 Prozent der Bausumme, eine Gewährleistungsversicherung über 150.000 Euro je Bauvertrag für die fünfjährige Gewährleistungszeit sowie TÜV-Baubegleitung und TÜV-Abnahme. Zusammen mit der Festpreisgarantie über 18 Monate heißt das: Der Preis steht, das Haus wird fertig, und danach sind Sie weiter abgesichert.
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