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Genehmigungsfreistellung: Der Brandenburger Turbo zum Baustart.
In Brandenburg können Einfamilienhäuser unter bestimmten Voraussetzungen ganz ohne Baugenehmigungsverfahren gebaut werden: die Genehmigungsfreistellung. Statt monatelang auf den Bescheid zu warten, reichen Sie die Unterlagen bei der Gemeinde ein, und wenn diese nicht widerspricht, darf nach kurzer Frist gebaut werden.
Die Voraussetzungen.
Freigestellt wird nur, was ohnehin regelkonform ist: Das Grundstück muss im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen, das Haus muss dessen Festsetzungen vollständig einhalten, und die Erschließung muss gesichert sein. Weicht der Entwurf auch nur in einem Punkt ab, braucht es Befreiungen und damit doch das Genehmigungsverfahren. Präzise Planung ist hier also keine Kür, sondern die Eintrittskarte.
Was das für den Zeitplan heißt.
Der Unterschied ist erheblich: Statt der in Berlin realistischen sechs bis zwölf Monate Genehmigungsdauer vergehen bei der Freistellung nur Wochen zwischen Einreichung und möglichem Baubeginn. Wichtig zu wissen: Die Verantwortung für die Regelkonformität liegt dann vollständig bei Bauherr und Planern, es gibt keinen prüfenden Bescheid, hinter dem man sich verstecken könnte. Umso mehr zählt, wer plant.
Freistellung bei misterhausbau®.
Wir prüfen für jedes Brandenburger Grundstück zuerst, ob die Freistellung möglich ist, denn sie ist der schnellste legale Weg zum Baubeginn. Unsere Entwürfe werden dafür passgenau in die Festsetzungen des Bebauungsplans geplant, die Unterlagen stellt das erfahrene Team zusammen. Und die 18-monatige Festpreisgarantie nimmt dem Verfahren, egal welchem, den finanziellen Druck.
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