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Gebäudeeinmessung: Die Pflicht nach dem Einzug.
Nach Fertigstellung muss jedes neue Gebäude amtlich eingemessen und ins Liegenschaftskataster übernommen werden. Diese Gebäudeeinmessung ist in Berlin und Brandenburg gesetzliche Pflicht des Eigentümers und wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt.
Warum der Staat Ihr Haus vermessen will.
Das Liegenschaftskataster soll die Wirklichkeit abbilden: jedes Gebäude an seiner tatsächlichen Position. Davon leben spätere Planungen, Nachbarbauanträge, Leitungsauskünfte und nicht zuletzt der Wert Ihres Grundstücks, denn Käufer und Banken verlassen sich auf die Katasterkarte.
Die Vermessungsgesetze beider Länder verpflichten deshalb den Eigentümer, die Einmessung nach Baufertigstellung zu veranlassen. Wer sie unterlässt, riskiert eine Aufforderung des Katasteramts und im Zweifel eine Ersatzvornahme auf eigene Kosten.
Ablauf und Kosten.
Der ÖbVI misst das fertige Gebäude mit seinen Außenkanten ein und reicht die Ergebnisse beim Katasteramt ein. Vor Ort dauert das meist unter einer Stunde, die Gebühren richten sich nach amtlichen Kostenordnungen und liegen für ein Einfamilienhaus überwiegend zwischen 500 und 1.500 Euro.
Tipp: Beauftragen Sie die Gebäudeeinmessung beim selben Vermessungsbüro, das schon den amtlichen Lageplan und die Absteckung gemacht hat. Das Büro kennt Ihr Grundstück, das spart Rüstzeit und oft auch Geld.
Absteckung und Einmessung: zwei verschiedene Termine.
Nicht verwechseln: Vor dem Bau wird das Haus abgesteckt, also seine geplante Lage auf dem Grundstück markiert, damit die Bodenplatte exakt sitzt. Nach dem Bau wird eingemessen, also die tatsächliche Lage dokumentiert. Beides sind Leistungen des Vermessers und nach unserer Bau- und Leistungsbeschreibung Bauherrenleistungen.
Wir erinnern unsere Bauherren im Übergabeprozess an die Einmessungspflicht. So bleibt kein offener Punkt zurück, der Jahre später beim Verkauf oder bei der Beleihung Fragen aufwirft.
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