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Stellplatzpflicht: Parken nach Vorschrift.

Ob und wie viele Kfz-Stellplätze Sie auf dem Grundstück nachweisen müssen, regelt das Landesrecht. Berlin hat die allgemeine Stellplatzpflicht abgeschafft, Pflicht sind nur Stellplätze für Menschen mit Behinderung und Fahrradabstellplätze. In Brandenburg legen die Gemeinden per Stellplatzsatzung fest, was zu bauen ist, beim Einfamilienhaus meist ein bis zwei Stellplätze.

Thorsten Richter, Inhaber und Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH
Autor: Thorsten RichterInhaber & Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH. Seit 2000 im Massivhausbau in Berlin und Brandenburg, über 6.000 Beratungsgespräche und 750 begleitete Bauvorhaben.

Die Lage in Berlin.

Seit Ende der Neunziger kennt Berlin keine allgemeine Kfz-Stellplatzpflicht mehr. Für das Einfamilienhaus heißt das: Sie dürfen Stellplatz, Carport oder Garage bauen, müssen es aber baurechtlich nicht. Verpflichtend bleiben barrierefreie Stellplätze bei größeren Vorhaben und Abstellplätze für Fahrräder.

Praktisch plant trotzdem fast jeder Bauherr mindestens einen Stellplatz, und ein Bebauungsplan kann Lage und Gestaltung von Stellplätzen sehr wohl regeln, etwa Vorgärten von Parkflächen freihalten. Der Blick in den B-Plan bleibt also Pflicht.

Die Lage in Brandenburg.

Die Brandenburgische Bauordnung überlässt die Zahl notwendiger Stellplätze den örtlichen Satzungen. Typisch für Einfamilienhäuser sind ein bis zwei Stellplätze je Wohneinheit, teils mit Vorgaben zu Größe und Befestigung. Kann der Nachweis auf dem Grundstück nicht erbracht werden, sehen manche Satzungen eine Ablösezahlung an die Gemeinde vor.

Für die Praxis: Zufahrt und Stellplatz gehören von Anfang an in den Lageplan, denn sie beeinflussen GRZ, Entwässerung und die Lage der Wallbox-Vorbereitung, die bei uns serienmäßig bis zum Stellplatz verlegt wird.

Stellplatz gut geplant ist Geld gespart.

Ein befestigter Stellplatz mit Pflaster kostet je nach Ausführung 80 bis 150 Euro pro Quadratmeter, ein Carport ab etwa 5.000 Euro, eine gemauerte Garage deutlich fünfstellig. Dazu kommt die GRZ-Frage: Stellplätze und Zufahrten zählen zur versiegelten Fläche und können das Maß der baulichen Nutzung ausreizen.

Unser Rat: Stellplatz und Hauszugang zusammen denken, kurze Wege, eine gemeinsame Zufahrt, das Leerrohr für die Wallbox gleich mit. So bleibt der Vorgarten Garten und die Elektromobilität trotzdem angeschlossen.

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