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Sicherheitseinbehalt: Die 5 Prozent des Gesetzgebers.
Beim Verbraucherbauvertrag schützt § 650m BGB Ihr Geld: Abschlagszahlungen dürfen zusammen höchstens 90 Prozent der Vergütung ausmachen, und bei der ersten Abschlagszahlung steht Ihnen eine Sicherheit von 5 Prozent des Vergütungsanspruchs für die rechtzeitige und mangelfreie Fertigstellung zu.
Was das Gesetz genau vorsieht.
Die 5-Prozent-Sicherheit können Sie schlicht einbehalten, indem Sie die erste Abschlagszahlung entsprechend kürzen, oder der Unternehmer stellt stattdessen eine Bürgschaft. Zusammen mit der 90-Prozent-Grenze sorgt das dafür, dass am Ende der Bauzeit immer ein spürbarer Betrag auf Ihrer Seite liegt, bis das Haus fertig und abgenommen ist.
Diese Regeln sind zwingendes Verbraucherrecht: Klauseln, die sie aushebeln, sind unwirksam. Ein Zahlungsplan, der vor der Abnahme bei 100 Prozent landet, gehört deshalb nicht unterschrieben.
Zahlungsplan lesen wie ein Profi.
Der zweite Schutzmechanismus steckt im Takt der Abschläge: Bezahlt wird nach Baufortschritt, also erst, wenn der jeweilige Wert tatsächlich auf Ihrem Grundstück steht. Prüfen Sie, ob die Raten zu echten Bautenständen gehören (Bodenplatte, Rohbau, Dach, Fenster, Technik) und ob keine großen Vorauszahlungen vor Baubeginn verlangt werden.
Unser Zahlungsstufenplan folgt genau dieser Logik, und die TÜV-Baubegleitung bestätigt die Bautenstände unabhängig, bevor Raten fällig werden.
Was bei uns über das Gesetz hinausgeht.
Zum gesetzlichen Schutz legen wir eigene Sicherheiten dazu: eine Ausführungsbürgschaft über 10 Prozent der Bausumme, die Baugewährleistungsversicherung über 150.000 Euro je Vertrag und die Baufertigstellungsversicherung mit direktem Anspruch gegen den Versicherer im Insolvenzfall. Das Sicherheitspaket ist Bestandteil des Vertrags, keine Option gegen Aufpreis.
So verstehen wir Festpreis: nicht nur eine Zahl, die hält, sondern ein Zahlungsweg, auf dem Ihr Geld zu jedem Zeitpunkt abgesichert ist.
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