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Regenwasserversickerung und Zisterne: Wohin mit dem Regen.

Beim Neubau darf Regenwasser in Berlin regelmäßig nicht mehr in die Kanalisation: Es muss auf dem Grundstück versickert oder bewirtschaftet werden. Auch viele Brandenburger Gemeinden verlangen das. Die Werkzeuge heißen Mulde, Rigole und Zisterne, und das Baugrundgutachten verrät, welches funktioniert.

Thorsten Richter, Inhaber und Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH
Autor: Thorsten RichterInhaber & Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH. Seit 2000 im Massivhausbau in Berlin und Brandenburg, über 6.000 Beratungsgespräche und 750 begleitete Bauvorhaben.

Die Rechtslage kurz erklärt.

Berlin verfolgt das Konzept der Schwammstadt: Für Neubauten ist die Einleitung von Niederschlagswasser in die Mischkanalisation grundsätzlich nicht mehr vorgesehen, das Wasser bleibt auf dem Grundstück. In Brandenburg entscheidet die örtliche Satzungslage, die Richtung ist dieselbe. Für eine Versickerungsanlage üblicher Größe ist meist keine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis nötig, die Erlaubnisfreiheit hat aber Bedingungen.

Positiver Nebeneffekt: Wer nicht einleitet, zahlt keine Niederschlagswassergebühr, in Berlin immerhin rund 1,80 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche und Jahr.

Mulde, Rigole, Zisterne: die Technik.

Ob Versickerung funktioniert, bestimmt der Boden: Sandige Böden schlucken gut, bindige kaum. Der Durchlässigkeitsbeiwert steht im Baugrundgutachten, das bei uns ohnehin zum Leistungsumfang gehört. Auf sandigem Grund reicht oft eine bewachsene Mulde, auf schwierigeren Böden übernimmt eine unterirdische Rigole aus Speicherelementen die Zwischenpufferung.

Die Zisterne setzt noch eins drauf: Ein Erdtank von 4 bis 6 Kubikmetern sammelt das Dachwasser für die Gartenbewässerung, der Überlauf geht in die Versickerung. Komplett eingebaut kostet das je nach Größe etwa 3.000 bis 6.000 Euro und spart auf Dauer Trinkwasser.

Was in unserem Leistungsumfang steckt.

Nach unserer Bau- und Leistungsbeschreibung führen wir die Dachentwässerung über Rinnen und Fallrohre bis rund 20 Zentimeter über Gelände, die Anlage zur Versickerung oder die Zisterne gehören zu den Außenanlagen und damit zur Bauherrenseite, gern von uns mit angeboten.

Wichtig ist die Reihenfolge: Versickerungsflächen brauchen Abstand zum Gebäude und zu Grenzen und wollen im Freiflächenplan früh verortet sein, bevor Terrasse, Zufahrt und Stellplatz die Fläche verteilen. Wir zeichnen das im Lageplan gleich mit ein.

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