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Mängelrüge: Beanstanden mit System.
Eine Mängelrüge ist die Anzeige eines Mangels beim Unternehmer, verbunden mit der Aufforderung zur Nacherfüllung binnen angemessener Frist. Richtig gemacht, ist sie kein Kriegserklärung, sondern gelebter Vertragsalltag: Mangel benennen, Frist setzen, beheben lassen, fertig.
So rügen Sie richtig.
Schriftlich, konkret, mit Frist: Beschreiben Sie das Erscheinungsbild des Mangels (die Symptome genügen, die Ursache muss der Unternehmer finden), nennen Sie Ort und Datum der Feststellung und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung, je nach Gewerk meist zwei bis vier Wochen. Fotos dazu, per E-Mail dokumentiert, das reicht.
Wichtig zu wissen: Mit der Rüge sichern Sie Ihre Rechte aus § 634 BGB. Erst wenn die Frist fruchtlos verstreicht, kommen die schärferen Werkzeuge ins Spiel: Selbstvornahme auf Kosten des Unternehmers, Minderung, im Extremfall Rücktritt und Schadensersatz.
Die Abnahme: der wichtigste Termin für Mängel.
Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast um: Vorher muss der Unternehmer die Mangelfreiheit beweisen, danach Sie den Mangel. Deshalb gehört jeder erkennbare Punkt ins Abnahmeprotokoll, auch Kleinigkeiten, und für protokollierte Mängel behalten Sie Ihre Rechte vollständig.
Bei uns läuft die Abnahme mit dem TÜV im Rücken: Die unabhängige Mehrphasenbaubegleitung hat bis dahin bereits mehrfach geprüft, echte Überraschungen am Abnahmetag sind so die Ausnahme, nicht die Regel.
Nach der Abnahme: fünf Jahre Sicherheit.
Für Bauwerksmängel gilt die fünfjährige Gewährleistung ab Abnahme. Taucht in dieser Zeit etwas auf, gilt dasselbe Spiel: rügen, Frist setzen, nachbessern lassen. Unsere Bauleitung bleibt auch in der Gewährleistungszeit Ihr Ansprechpartner, so steht es in der Bau- und Leistungsbeschreibung.
Und für den Fall der Fälle steht dahinter unsere Baugewährleistungsversicherung über 150.000 Euro je Vertrag, nicht die branchenüblichen 5 Prozent der Bausumme. Rügen kostet Sie also keine Überwindung, es ist schlicht der vorgesehene Weg.
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