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Flurstück: Die kleinste Einheit im Kataster.
Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters: eine amtlich vermessene, eindeutig nummerierte Bodenfläche. Ein Grundstück im rechtlichen Sinn kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Für Bauantrag, Lageplan und Grundbuch zählt immer die exakte Bezeichnung aus Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.
Flurstück und Grundstück sind nicht dasselbe.
Im Alltag werden beide Begriffe gern vermischt, rechtlich sind sie klar getrennt. Das Flurstück ist die Vermessungseinheit im Kataster, das Grundstück die Eigentumseinheit im Grundbuch. Ein Grundbuchgrundstück kann mehrere Flurstücke umfassen, etwa wenn zu einem Baugrundstück noch ein schmaler Wegstreifen gehört. Umgekehrt kann ein großes Flurstück geteilt werden, bevor darauf zwei Häuser entstehen.
Für Bauherren wird das praktisch, sobald Unterlagen zusammengestellt werden: Der Bauantrag, der amtliche Lageplan und der Grundstückskaufvertrag arbeiten alle mit der Flurstücksbezeichnung. Wer hier eine Nummer verwechselt, beantragt sein Haus im Zweifel auf der falschen Fläche.
Wo Sie die Daten Ihres Flurstücks finden.
Auskunft gibt das Liegenschaftskataster, in Berlin und Brandenburg bequem über die Geoportale der Länder einsehbar. Dort sehen Sie Zuschnitt, Größe und Nummer jedes Flurstücks. Den rechtsverbindlichen Auszug liefert das zuständige Katasteramt bzw. in Berlin die Vermessungsämter der Bezirke.
Beim Grundstückskauf lohnt der Abgleich: Stimmen die Flurstücke im Kaufvertrag mit dem überein, was Sie tatsächlich als Ihr künftiges Grundstück verstehen? Gerade bei geteilten Grundstücken, privaten Wegen und Eckflächen entstehen hier die klassischen Missverständnisse.
Teilung und Verschmelzung: wenn aus einem Flurstück zwei werden.
Soll ein großes Grundstück in zwei Baugrundstücke geteilt werden, führt der Weg über einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Er misst die neue Grenze ein, das Katasteramt vergibt neue Flurstücksnummern, anschließend wird das Grundbuch angepasst. Rechnen Sie für den gesamten Vorgang mehrere Wochen bis Monate und je nach Umfang einige tausend Euro ein.
Für die Bauplanung wichtig: Abstandsflächen, GRZ und Baufenster beziehen sich immer auf das Baugrundstück nach der Teilung. Wir prüfen deshalb schon in der Entwurfsplanung, ob Ihr Haus auf dem künftigen Zuschnitt sauber funktioniert.
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