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Altlasten: Wenn der Boden eine Vergangenheit hat.

Altlasten sind schädliche Bodenveränderungen aus früherer Nutzung: alte Tankstellen, Werkstätten, Gewerbe, aufgefüllte Gruben. Sie stehen keinem Grundstück an der Oberfläche an, können aber Entsorgungskosten in fünfstelliger Höhe auslösen. Vor dem Kauf hilft ein Blick ins Altlastenverzeichnis.

Thorsten Richter, Inhaber und Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH
Autor: Thorsten RichterInhaber & Geschäftsführer der Mister Hausbau GmbH. Seit 2000 im Massivhausbau in Berlin und Brandenburg, über 6.000 Beratungsgespräche und 750 begleitete Bauvorhaben.

Wo Altlasten herkommen und warum sie teuer werden.

Berlin und das Berliner Umland sind seit weit über hundert Jahren dicht genutzt. Wo heute Wohngebiete stehen, waren früher Gärtnereien mit Spritzmittellagern, Militärflächen, kleine Fabriken oder wilde Auffüllungen aus Trümmerschutt. Belasteter Boden darf nicht einfach auf die Deponie für Erdaushub, er muss analysiert und kostenpflichtig entsorgt werden.

Der Unterschied ist erheblich: Unbelasteter Aushub kostet in der Entsorgung wenige Euro je Tonne, belastetes Material je nach Einstufung ein Vielfaches. Bei einer Baugrube für ein Einfamilienhaus geht es schnell um mehrere hundert Tonnen.

So prüfen Sie vor dem Kauf.

Beide Länder führen Verzeichnisse: In Berlin gibt das Bodenbelastungskataster der Umweltverwaltung Auskunft, in Brandenburg die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise. Die Abfrage ist formlos möglich und gehört für uns zu jeder seriösen Grundstücksprüfung dazu.

Wichtig zu wissen: Das Baugrundgutachten prüft die Tragfähigkeit des Bodens, nicht seine chemische Qualität. Besteht ein Verdacht, etwa durch die Historie des Grundstücks, sollte der Geologe zusätzlich Bodenproben chemisch analysieren lassen. Diese Erweiterung kostet wenige hundert Euro und schützt vor bösen Überraschungen.

Wer haftet, wenn etwas gefunden wird.

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz haften Verursacher und Grundstückseigentümer, also im Zweifel Sie als Käufer. Deshalb gehört das Thema in den Grundstückskaufvertrag: Lassen Sie sich zusichern, dass dem Verkäufer keine Altlasten bekannt sind, und regeln Sie, wer bei Funden zahlt.

In unserer Bau- und Leistungsbeschreibung ist die Entsorgung nicht tragfähiger oder belasteter Böden als Sonderkostenposition ausgewiesen. Genau darum prüfen wir die Bodenfrage lieber vorher als hinterher, das ist gelebter Festpreisschutz.

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