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Solarpflicht Berlin: Das Solargesetz beim Neubau.
Das Berliner Solargesetz verpflichtet Bauherren seit 2023, auf Neubauten eine Photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben. Gefordert ist eine Belegung von mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche; Verstöße sind bußgeldbewehrt. Stand: August 2026.
Was konkret gilt.
Die Pflicht greift beim Neubau von Gebäuden mit mehr als 50 m² Nutzfläche und verlangt eine PV-Anlage auf mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche. Zuständig für die Einhaltung ist der Bauherr; nachgewiesen wird im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben. Bei Flachdächern kommt in Berlin zusätzlich die Gründachpflicht ins Spiel, beides zusammen will von Anfang an mitgeplant sein.
Und in Brandenburg?
Brandenburg kennt für private Wohnneubauten bislang keine entsprechende Solarpflicht (Stand: August 2026). Wirtschaftlich sinnvoll ist die Anlage trotzdem fast immer, denn große, unverschattete Umland-Dächer sind ideale Ertragsflächen, und der selbst erzeugte Strom senkt die Betriebskosten der Wärmepumpe Monat für Monat.
Solarpflicht bei misterhausbau®.
Für unsere Bauherren ist das Gesetz ein erledigtes Thema: Jedes Haus kommt serienmäßig mit einer PV-Anlage aus 15 Modulen mit rund 7,2 kWp und einem 5-kWh-Stromspeicher, deutlich mehr, als die Pflicht verlangt. Zusammen mit Wärmepumpe und GEG-Nachweis erreicht so jedes Haus die Energieeffizienzklasse A+.
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